Der/Die Brandschutzbeauftragte ist
ein Brandschutzorgan, welches für ein Objekt oder eine Anlage bestellt wird, um
die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrzunehmen.
Der/Die Brandschutzbeauftragte wird
in größeren Objekten von einem/einer oder mehreren BrandschutzwartInnen
unterstützt.
Brandschutzbeauftragte sind
einerseits Kontrollorgane und BeraterInnen für alle Brandschutzverantwortlichen
eines Betriebes, andererseits zentrale Ansprechpart-nerInnen für Feuerwehr und
Versicherungen.
Sie sind für die Umsetzung des
Brandalarm-und des Brandschutzplanes, der Brandschutzordnung, für die
entsprechende Ausbildung und Unterweisung von Personen, die sich ständig im
Gebäude aufhalten sowie für Eigenkontrollen zuständig. Weiters fallen die
Bekämpfung von Entstehungsbränden, die Evakuierung der Arbeitsstätte und
Tätigkeiten zur Vorbereitung eines Feuerwehreinsatzes in ihren Arbeitsbereich.