ArbeitgeberInnen müssen in
Betrieben oder Arbeitsstätten mit regelmäßig mehr als 10 ArbeitnehmerInnen
Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) in ausreichender Anzahl bestellen.
Zu den wichtigsten Aufgaben einer
SVP gehören die Vertretung, Information, Beratung und Unterstützung der
ArbeitnehmerInnen und der Belegschaftsorgane in allen Fragen der Sicherheit und
des Gesundheitsschutzes. Ebenfalls zu den Aufgaben einer SVP zählt die
Vertretung der Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber den ArbeitgeberInnen,
zuständigen Behörden und sonstigen Stellen in Fragen der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes (in Abstimmung mit dem Betriebsrat/der Betriebsrätin).
SVP werden für eine Dauer von 4
Jahren bestellt. Die Bestellung erfolgt durch die ArbeitgeberInnen in
Abstimmung mit den zuständigen Belegschaftsorganen.
Um die Tätigkeit einer SVP ausüben
zu können, ist eine Schulung im Ausmaß von 24 Unterrichtseinheiten gem.
SVP-Verordnung erforderlich.
In dieser 3-tägigen Ausbildung
vermitteln wir Ihnen in anschaulicher und verständlicher Weise das
Hilfswerkzeug zur Ausübung dieser wichtigen betrieblichen Tätigkeit.