Die
Ausbildung zum Brandschutzwart/zur Brandschutzwartin behandelt die
wichtigsten Grundlagen des Betriebsbrandschutzes (inklusive Eigenkontrolle und
brandgefährliche Tätigkeiten), der Brandgefahren und des richtigen Verhaltens
im Brandfall. Daneben wird das Thema „Brennen und Löschen“ in Theorie und
Praxis mit einem Löschtrainer/einer Löschtrainerin ausführlich erörtert.
BrandschutzwartInnen können als
StellvertreterInnen für die Brandschutzbeauftragten oder mit der entsprechenden
Zusatzausbildung (Branschutztechnikseminar für Brandmeldeanlagen) zum Personal
des Interventionsdienstes herangezogen werden.
Voraussetzungen:
Vollendetes 18. Lebensjahr
Inhalte:
- Brandursachen, Brandfälle und Brandgefahren
- Bauliche Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzeinrichtungen
- Gesetzliche Grundlagen
- Aufgaben und Tätigkeiten des Brandschutzwartes/der
Brandschutzwartin
- Brennbare Flüssigkeiten und Gase
- Durchführung praktischer Brandversuche (Brandkoffer)
- Praktische Löschübung
- Abschließende Prüfung
(Ausbildungsinhalt gem. TRVB O 117 )
Dauer:
8 Unterrichtseinheiten (1Tag)
Gültigkeit:
Die
Fortbildung von BrandschutzwartInnen hat zumindest alle 5 Jahre zu erfolgen, um
die Gültigkeit aufrechtzuerhalten. Diese Fortbildungen sind zu dokumentieren.
Zielgruppe:
Die
Ausbildung richtet sich in erster Linie an jene Personen, die von ihrer Firma
beauftragt sind, die Funktionstüchtigkeit der Brandschutzeinrichtungen (z.B.:
Feuerlöscher, Brandschutztüren, etc…) zu kontrollieren und allfällige Mängel
beheben zu lassen. Darüber hinaus kann der Kurs selbstverständlich von allen
interessierten Personen besucht werden.
Kursangebote:
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre
MitarbeiterInnen in unserem Schulungszentrum an unserer qualitativ hochwertigen
Ausbildung teilnehmen zu lassen.
Auf Anfrage können wir den
Kurs auch
direkt bei Ihnen im Unternehmen abhalten! Hierfür benötigen wir von Ihrer Seite
lediglich die Anzahl der TeilnehmerInnen sowie einen geeigneten Schulungsraum.