Die Ausbildung zum/zur betrieblichen
ErsthelferIn dient als Grundlage zur Bestellung als Ersthelfer/in in
Arbeitsstätten gem. Arbeitsstättenverordnung (AStV).
Seit 1.1.2010 ist eine Neuregelung
in Kraft; sie betrifft die Arbeitsstättenverordnung (AStV) und die
Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und regelt die Bestellung von betrieblichen
ErsthelferInnen und die regelmäßig zu absolvierenden Wissensauffrischungen:
War bisher die Bestellung von
betrieblichen ErsthelferInnen (mit einem 16-Stunden-Kurs) in Arbeitsstätten und
Baustellen erst ab mindestens fünf Beschäftigten erforderlich, so muss künftig
aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auch bei weniger als
fünf Beschäftigten ein/e betriebliche/r ErsthelferIn bestellt werden.