Der/Die Brandschutzbeauftragte ist ein Brandschutzorgan, welches für ein Objekt oder eine Anlage bestellt wird, um die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrzunehmen.
Der/Die Brandschutzbeauftragte wird in größeren Objekten von einem/einer oder mehreren BrandschutzwartInnen unterstützt.
Brandschutzbeauftragte sind einerseits Kontrollorgane und BeraterInnen für alle Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes, andererseits zentrale Ansprechpart-nerInnen für Feuerwehr und Versicherungen.
Sie sind für die Umsetzung des Brandalarm-und des Brandschutzplanes, der Brandschutzordnung, für die entsprechende Ausbildung und Unterweisung von Personen, die sich ständig im Gebäude aufhalten sowie für Eigenkontrollen zuständig. Weiters fallen die Bekämpfung von Entstehungsbränden, die Evakuierung der Arbeitsstätte und Tätigkeiten zur Vorbereitung eines Feuerwehreinsatzes in ihren Arbeitsbereich.