Die Ausbildung zum Brandschutzwart/zur Brandschutzwartin behandelt die wichtigsten Grundlagen des Betriebsbrandschutzes (inklusive Eigenkontrolle und brandgefährliche Tätigkeiten), der Brandgefahren und des richtigen Verhaltens im Brandfall. Daneben wird das Thema „Brennen und Löschen“ in Theorie und Praxis mit einem Löschtrainer/einer Löschtrainerin ausführlich erörtert.
BrandschutzwartInnen können als StellvertreterInnen für die Brandschutzbeauftragten oder mit der entsprechenden Zusatzausbildung (Branschutztechnikseminar für Brandmeldeanlagen) zum Personal des Interventionsdienstes herangezogen werden.
Voraussetzungen:
Vollendetes 18. Lebensjahr
Inhalte:
- Brandursachen, Brandfälle und Brandgefahren
- Bauliche Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzeinrichtungen
- Gesetzliche Grundlagen
- Aufgaben und Tätigkeiten des Brandschutzwartes/der Brandschutzwartin
- Brennbare Flüssigkeiten und Gase
- Durchführung praktischer Brandversuche (Brandkoffer)
- Praktische Löschübung
- Abschließende Prüfung
(Ausbildungsinhalt gem. TRVB O 117 )
Dauer:
8 Unterrichtseinheiten (1Tag)
Gültigkeit:
Die Fortbildung von BrandschutzwartInnen hat zumindest alle 5 Jahre zu erfolgen, um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten. Diese Fortbildungen sind zu dokumentieren.
Zielgruppe:
Die Ausbildung richtet sich in erster Linie an jene Personen, die von ihrer Firma beauftragt sind, die Funktionstüchtigkeit der Brandschutzeinrichtungen (z.B.: Feuerlöscher, Brandschutztüren, etc…) zu kontrollieren und allfällige Mängel beheben zu lassen. Darüber hinaus kann der Kurs selbstverständlich von allen interessierten Personen besucht werden.
Kursangebote:
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre MitarbeiterInnen in unserem Schulungszentrum an unserer qualitativ hochwertigen Ausbildung teilnehmen zu lassen.
Auf Anfrage können wir den Kurs auch
direkt bei Ihnen im Unternehmen abhalten! Hierfür benötigen wir von Ihrer Seite lediglich die Anzahl der TeilnehmerInnen sowie einen geeigneten Schulungsraum.