Die Ausbildung „Brandmeldeanlagen und
Interventionsdienst“ ist eine erweiterte Ausbildung gemäß TRVB 117 O und für Brandschutzbeauftragte, die
Brandmeldeanlagen in Ihren Betrieben
betreuen müssen, verpflichtend.
Brandmeldeanlagen
sollen einen Entstehungsbrand
zum frühestmöglichen Zeitpunkt melden, sodass geeignete Brandbekämpfungsmaßnahmen
eingeleitet werden können. Diese erweiterte
Brandschutztechnikausbildung vermittelt Ihnen das erforderliche Wissen, um die
im Betrieb befindlichen Brandmeldeanlagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
richtig zu betreuen.
Eine wesentliche
Pflicht von Brandmeldeanlagen-betreiberInnen ist die Vermeidung von Täuschungs-
und Fehlalarmen. Eine mögliche erste Maßnahme nach Auslösung einer
Brandmeldeanlage kann die Intervention sein.
Während des
Interventionsbetriebes bei Brandmeldeanlagen hat das Personal des
Interventionsdienstes eine Erkundung der Brandursache sowie gegebenenfalls die
Bekämpfung des Entstehungsbrandes, die Durchführung von Rettungs- und
Evakuierungsmaßnahmen sowie die Einweisung der Feuerwehr wahrzunehmen.
Dauer
1 Tag (8 Unterrichtseinheiten)
Abschluss
Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahme-bestätigung. Nach erfolgreicher Absolvierung der
Prüfung wird die Ausbildung im Brandschutzpass eingetragen. (Brandschutzpass
nicht vergessen.)
Gültigkeit
Die Ausbildung gilt als Fortbildung gemäß TRVB zur Verlängerung des Brandschutzpasses
um 5 Jahre.