Der/Die Brandschutzbeauftragte ist
ein Brandschutzorgan, welches für ein Objekt oder eine Anlage bestellt wird, um
die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrzunehmen.
Der/Die Brandschutzbeauftragte wird
in größeren Objekten von einem/einer oder mehreren BrandschutzwartInnen unterstützt.
Brandschutzbeauftragte sind
einerseits Kontrollorgane
und BeraterInnen für
alle Brandschutzverantwortlichen
eines Betriebes, andererseits zentrale AnsprechpartnerInnen für Feuerwehr und Versicherung.
Sie sind für die Umsetzung des
Brandalarm- und des Brandschutzplanes, der Brandschutzordnung, für die
entsprechende Ausbildung und Unterweisung von Personen, die sich ständig im
Gebäude aufhalten sowie für Eigenkontrollen zuständig. Weiteres fallen die Bekämpfung
von Entstehungsbränden, die Evakuierung der Arbeitsstätte und Tätigkeiten zur
Vorbereitung eines Feuerwehreinsatzes sowie die Führung des Brandschutzbuches
in den Anwendungsbereich der Brandschutzbeauftragten.
Dauer
2 Tage (16 Unterrichtseinheiten)
Abschluss
Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahme-bestätigung.
Nach erfolgreicher Absolvierung der
Prüfung wird die
Ausbildung im Brandschutzpass eingetragen. (Brandschutzpass nicht vergessen.)
Gültigkeit
Eine erweiterte Ausbildung durch
Brandschutz-technikseminare und nutzungsbezogene Seminare im Wirkungsbereich hat innerhalb von 2 Jahren zu erfolgen.
Diese gelten auch als Fortbildung zur Verlängerung des Brandschutzpasses um 5
Jahre.